Ulrike Gysin, Kunsttherapie und Psychotherapie HPG, Schwäbisch Hall                                                                                                                                                                                                                                                                            KUNSTTHERAPIE:
„Der innere Kosmos 
tritt in gemalten Bildern in Erscheinung.“
Jolande Jakobi

Beim schöpferischen Tun gelangen wir auf eine Ebene, welche tiefer greift als unser rationaler Verstand. Hier wird nicht nur ungestaltete, im Unbewussten gefangene psychische Energie zu Ausdruck und Form befreit, sondern es wird auch der verborgene Sinn wahrnehmbar und erfassbar, wodurch der psychische Entwicklungsprozess - der Psychologe C.G. Jung nannte diesen Individuationsprozess - gefördert wird. 
Schöpferisches Tun bietet somit wertvolle Impulse zur Orientierung und zur Selbstverwirklichung und kann als wirksame Arbeit des Menschen an der eigenen Seele bezeichnet werden. 
Der Kontakt mit der eigenen Schöpferkraft und der ihr innewohnenden Weisheit ist ein hervorragendes Mittel zur Krisenbewältigung, der Aufarbeitung von Verletzungen und eine Möglichkeit, sich seiner selbst bewusster zu werden. 
Schöpferische Prozesse aktivieren Selbstheilungskräfte und bieten die Chance, aus der eigenen Tiefe klärende und heilende Impulse zu empfangen. 

In meinem Atelier in der Hirtenscheuer biete ich sowohl analytische als auch ressourcenorientierte Kunsttherapie in Einzelsitzungen an. 
Meine Begleitung bietet Ihnen die Möglichkeit, auch schwierige persönliche Themen im Hier und Jetzt der Malsituation schöpferisch zu bearbeiten. 
Auf Wunsch lasse ich auch Techniken aus der Traumatherapie einfliessen, welche geeignet sind, emotionale Stabilität zu erlangen.
Ich freue mich darauf, Ihren Prozess zu begleiten und Ihnen einen geschützten Rahmen zu bieten, in dem Sie Themen aufarbeiten und zu neuen Horizonten aufbrechen können. 

KOSTENÜBERNAHME:
Da ich die Erlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz habe, kann ich neben Selbstzahlern oder privat Krankenversicherten auch mit gesetzlich Krankenversicherten abrechnen, sofern sie eine Zusatzversicherung für alternative Heilverfahren haben.